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zu § 5 NoVAG (Grabner/Sarnthein)

Grabner/Sarnthein1. AuflMärz 2009

Bemessungsgrundlage

 

§ 5. (1) Die Abgabe ist in den Fällen der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4) nach dem Entgelt im Sinne des § 4 UstG 1972 zu bemessen.

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