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zu § 30 BRWO Ersatzmitglieder

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Ersatzmitglieder

1038
Die auf einem Wahlvorschlag den gewählten Mitgliedern des Betriebsrates folgenden Wahlwerber sind die Ersatzmitglieder, die im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft oder der Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern an deren Stelle zu treten haben.

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