Grundsatzeinigung des Rates über einen neuen Zollkodex: Übermittlung von Zollanmeldungen und Begleitpapieren in der Regel über DFÜ; Entrichtung der Zölle durch zugelassenen Wirtschaftsbeteiligte am Ort der Niederlassung; einzige Anlaufstelle zur Abwicklung der Förmlichkeiten
Urlesberger Franz, WBl 375/2007
Urlesberger Franz, WBl 577/2007

