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ZK Allgemein

55. AuflDezember 2007

3041
Grundsatzeinigung des Rates über einen neuen Zollkodex: Übermittlung von Zollanmeldungen und Begleitpapieren in der Regel über DFÜ; Entrichtung der Zölle durch zugelassenen Wirtschaftsbeteiligte am Ort der Niederlassung; einzige Anlaufstelle zur Abwicklung der Förmlichkeiten

Urlesberger Franz, WBl 375/2007
Urlesberger Franz, WBl 577/2007

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