Art 184 ZK betreffend die Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen verlangt nicht, dass diese vom Inhaber der Veredelungsbewilligung selbst eingeführt werden
EuGH 22.05.2003, C-56/02
WBl 380/2003
Veredelungserzeugnis, Wiedereinfuhr, Voraussetzung

