vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ZK § 12

54. AuflDezember 2006

2954
Liste der Zollbehörden, die von den Mitgliedstaaten zur Entgegennahme eines Antrags auf verbindliche Zolltarifauskünfte oder zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt werden

ABl C 296b vom 6.12.2006

Zolltarifauskünfte, verbindliche, Liste der Zollbehörden

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!