Die Haftung von Organen iZm Unternehmensakquisitionen ist nur bei Rechtsverstößen (einschließlich Vertragsverletzungen iZm erteilten Zusagen) oder groben165 Ermessensüberschreitungen iSd BJR zu erwarten.
Die Haftung von Organen iZm Unternehmensakquisitionen ist nur bei Rechtsverstößen (einschließlich Vertragsverletzungen iZm erteilten Zusagen) oder groben165 Ermessensüberschreitungen iSd BJR zu erwarten.
