Grundsätzliche Bestimmungen über die Werbeabgabe nach dem Werbeabgabegesetz 2000: Werbeeinschaltungen in Druckwerken; Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbeeinschaltungen; Werbeleistung im Inland; Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe; Abgabenschuldner der Werbeabgabe; nicht steuerbare Werbeleistungen; gemeinnützige Vereine als Werbeleister; Sportlerwerbung
Ludwig Bernhard, FJ 174/2012

