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WAG § 18

Scherff60. AuflDezember 2012

2002
Bestellung eines verantwortlich Beauftragten für „Compliance gemäß WAG“ bewirkt keine Verantwortlichkeit für die Einhaltung anderer Bestimmungen des WAG als des § 18 WAG

VwGH 11.04.2011 2011/17/0048
ZfV 2012/152, 141

2003
Der erfolgreiche Compliance-Beauftragte: Leitlinien eines branchenübergreifenden Berufsbildes

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