Die große Designrechtsreform der Europäischen Union ist 2024 nach einem fast 15-jährigen Erneuerungsprozess des „Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts“ zu einem Abschluss gekommen. Modernisiert werden sowohl die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV), als auch die Musterschutz-Richtlinie (künftig: Design-RL). Beide Regelwerke werden ab 2025 unmittelbar wirksam bzw sind in der Folge in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Gleichzeitig ist das „Einheitspatent“ in der Rechtspraxis angekommen und die zuständigen Gerichte quer durch Europa lösen die ersten Fälle. Grund genug also die „Schutzrechte mit einheitlicher Wirkung in der Union“ im Allgemeinen Teil des Immaterialgüterrechts zusammenhängend zu behandeln.

