Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist der insgesamt wohl sensibelste Sachbereich des Arbeitsrechts, für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Selbst für die Privatwirtschaft, um die es im Handbuch geht, sind die Regelungen in zahlreichen Einzelgesetzen verstreut. Dies erschwert ihr (ausreichendes) Finden oder Nichtübersehen ebenso wie die Bewältigung ihres Zusammenspiels. Zudem haben sie teils auch sachnotwendig stark interpretationsoffene Formulierungen.

