Die Erstauflage des Handbuches Medizinrecht liegt nun schon 15 Jahre zurück. Mit dem Handbuch wurde der Versuch unternommen, einen umfassenden Überblick über das gesamte Medizinrecht zu vermitteln. Erfreulicherweise stieß dieses Vorhaben auf große Akzeptanz in der mit Medizinrecht befassten Praxis. Die dritte Auflage dieses Werkes liegt nun schon wieder gut 5 Jahre zurück. Die bemerkenswerte Dynamik, mit der die Entwicklung des Medizinrechts in der Legistik, aber auch in der wissenschaftlichen Literatur voranschreitet, haben uns bewogen, mit Unterstützung des Verlages eine vierte Auflage in Angriff zu nehmen.

