Das Glücksspielrecht ist ein vielschichtiger und dynamischer Bereich der Rechtsordnung. Hier überschneiden sich unterschiedliche öffentliche und private Interessen, insbesondere fiskalischer, unternehmerisch-wirtschaftlicher sowie, nicht zuletzt, sozialer Natur. Staatliche Lenkungsansprüche, privatwirtschaftliche Interessen und gesellschaftliche Schutzbedürfnisse treffen in besonderer Weise aufeinander, was das positive Recht nicht immer konflikt- bzw widerspruchsfrei aufzulösen vermag. Warum, wie und in welcher Intensität Glücksspiel reguliert wird, ist letztlich ein Spiegel des Wertekanons der jeweiligen Rechtsordnung. Der österreichische Bundes-, die Landesgesetzgeber und die Vollziehung tragen dabei insbesondere Verantwortung zur Gewährleistung von ausreichendem und effizientem Spielerschutz. Zugleich ist das Glücksspielrecht ein Paradebeispiel für das Ineinandergreifen von nationaler Regulierung und europäischem Recht, das auf oberster (primärrechtlicher) Ebene zusätzliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Glücksspielregulierung, aber kein abgeleitetes (sekundäres) Recht enthält.
