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Vorwort (Gruber-Risak/Gruber)

Gruber-Risak/Gruber37. LfgApril 2021

Im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt kommt es zu einer grundlegenden Veränderung des bisherigen Arbeitsvollzuges hinsichtlich aller Dimensionen der Leistungserbringung, nämlich des Wann, Wo und Wie der Arbeitsleistung. Auf den ersten Blick wird somit Arbeit verstärkt jenseits von Ort und Zeit erbracht – es findet somit ein gleichsam „jenseitiges Arbeiten“ iS eines Arbeitens jenseits der Kernelemente des Arbeitsvertrags statt. Die typischen Aspekte der für den Arbeitsvertrag konstitutiven persönlichen Abhängigkeit liegen ja bekanntlich darin, dass eine weitgehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit der Arbeitenden, die hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitszeit und arbeitsbezogenes Verhalten besteht und sie diesbezüglich dem Weisungsrecht ihrer Arbeitgeber*innen unterworfen sind. Kommt es nun zu einer verstärkten Selbstbestimmung hinsichtlich dem Ort und der Zeit der Leistungserbringung, so stellt dies das Arbeitsrecht vor Herausforderungen, da es von einer klaren Bipolarität der Arbeitszeit, nämlich selbstbestimmter Freizeit (in der Diktion des AZG Ruhezeit) und fremdbestimmter Arbeitszeit ebenso ausgeht wie von einer klaren Trennung der physischen Räume, dem Betrieb und dem außerbetrieblichen Bereich. Diese Trennung erodiert zusehends, wofür vor allem die Digitalisierung und die weite Verbreitung der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie verantwortlich sind.

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