Als das von Nicolas Raschauer und Wolfgang Wessely herausgegebene Handbuch Umweltrecht 2006 in erster Auflage erschien, spielte das Klimaschutzrecht noch kaum eine Rolle. Es fand sich in einem gemeinsamen Kapitel zu „Luftreinhaltung und Klimaschutz“, das sich im Wesentlichen auf Ausführungen zum Kyoto-Protokoll und zum Emissionszertifikatehandel beschränkte. Erst in der dritten Auflage, die 2019 veröffentlicht wurde, erhielt das Klimaschutzrecht ein eigenes Kapitel im Handbuch Umweltrecht.
