Nach einigen Entscheidungen des EGMR und des VfGH war eine Obsorgereform, die zum 1. 2. 2013 in Kraft treten musste, unausweichlich. Der Gesetzgeber nahm dies - nicht ohne langwierige politische Verhandlungen der zuständigen Ministerinnen - zum Anlass zu einer Totalreform des österreichischen Kindschaftsrechts, die va folgende Bereiche betrifft:
Gleichbehandlung unehelicher Kinder
