Mit der dritten Auflage des Handbuchs Umweltrecht hat das in Wissenschaft und Praxis wohletablierte Nachschlagewerk seine langerwartete Neufassung erfahren. Seit dem Erscheinen der letzten Auflage im Jahr 2010 sind die unter dem Begriff des Umweltrechts vereinten Materien zum Gegenstand teils tiefgreifender Novellierungen geworden. Deren dynamische Entwicklung auf internationaler wie nationaler Ebene – man denke etwa an die jüngsten Entscheidungen des EuGH und des VwGH rund um die Aarhus-Konvention – hat eine Überarbeitung sämtlicher Kapitel des Handbuchs erforderlich gemacht.
