Seit dem Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung in den Mitgliedstaaten ist nunmehr ein Jahr vergangen. Auch wenn das Datenschutzrecht der Europäischen Union durch die DSGVO in seiner Substanz nicht wesentlich verändert wurde, ergibt sich aus der umfänglichen und sprachlichen Komplexität der neuen Regelungen in der DSGVO ein weiter Spielraum für Interpretation und Zweifelsfragen. Ein Jahr Anpassung und Umsetzung haben naturgemäß in einigen Punkten Klärung gebracht, haben aber andrerseits in vielen Fällen Unklarheiten und Zweifelsfragen erst so richtig erkennbar werden lassen.

