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Vorwort

Toifl1. AuflOktober 2009

Subjektive Tatbestandsmerkmale haben im Steuerstrafrecht bei der Vorsatzprüfung eine große Bedeutung. Weitgehend ungeklärt ist jedoch, ob subjektive Merkmale wie Wissen, Wollen, Absicht und Irrtum des Steuerpflichtigen auch bei der Auslegung der Tatbestände des EStG und des KStG zu berücksichtigen sind. Ich komme in dieser an der WU Wien als Habilitationsschrift eingereichten Arbeit zu dem Ergebnis, dass diese subjektiven Merkmale insbesondere für die Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung und Einkommensverwendung oft sogar entscheidend für die Anwendung einer ertragsteuerlichen Norm auf einen Sachverhalt sind. Dies betrifft sowohl die Ausgabenseite als auch die Einnahmenseite.

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