VwGH vom 23.12.2015, 2012/13/0122, Gaedke/Huber-Wurzinger in SWK 22/2016
VwGH vom 23.12.2015, 2012/13/0122, Gaedke/Huber-Wurzinger in SWK 22/2016
1. Grundsätzliches zum Vorsteuerabzug
Gem § 12 Abs 1 Z 1a UStG kann ein Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen.
