„Die Schiedsgerichtsbarkeit ist so gut wie ihre Schiedsrichter.“ 1 Die Möglichkeit der maßgeschneiderten Auswahl jenes Gerichts, das den Streitfall zwischen den Parteien entscheiden soll, ist daher eines der charakteristischsten Elemente und gleichzeitig einer der wesentlichsten Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit.2 Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist für das gesamte Schiedsverfahren, nicht zuletzt auch für die Wahrung der (Verfahrens-)Interessen der Schiedsparteien, von entscheidender Bedeutung.3
