vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorbemerkungen (Riegler/Petsche)

Riegler/Petsche1. AuflJuli 2011

5/1
„Die Schiedsgerichtsbarkeit ist so gut wie ihre Schiedsrichter.“ 11 Böckstiegel in Böckstiegel et al, Studien 2. Die Möglichkeit der maßgeschneiderten Auswahl jenes Gerichts, das den Streitfall zwischen den Parteien entscheiden soll, ist daher eines der charakteristischsten Elemente und gleichzeitig einer der wesentlichsten Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit.22 Born 1349. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist für das gesamte Schiedsverfahren, nicht zuletzt auch für die Wahrung der (Verfahrens-)Interessen der Schiedsparteien, von entscheidender Bedeutung.33 Voit in Musielak7 § 1034 dZPO Rz 1.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!