Patientendaten der deutschen Elektronische Patientenakte (ePA) werden zur Zeit nicht an Dritte außer an die behandelnden Ärzte weitergeleitet. Dies ist jedoch nicht auf Dauer zu erwarten: einmal angelegt, sind tatsächlich Drittanbieter bei Datenverarbeitungsunternehmen oder sonstige staatliche Akteure an diesen Daten interessiert. Diese Herausforderung der kontinuierlichen Datenabschottung und ausschließlichen Zweckbindung ist beispielhaft bei dem Umgang mit den Daten der deutschen Autobahnmautabrechnung zu beobachten. Bei der Verabschiedung des Bundesfernstraßenmautgesetzes war vorgesehen, dass diese nur zur reinen finanziellen Abrechnung der angefallenen Mautforderung dienen durften. In den Diskussionen wurde jede Art anderer Nutzung explizit ausgeschlossen.
