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VI. Zusammenfassung (Lehmann)

Lehmann1. LfgApril 2025

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696342-0112

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Die MiCAR verlangt, im Whitepaper das auf Verträge über Kryptowerte-Dienstleistungen, auf öffentliche Angebote von Kryptowerten und auf den

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Inhalt von Kryptowerten anwendbare Recht zu identifizieren. Damit ist das anwendbare Privatrecht gemeint, im Gegensatz zu den regulatorischen Vorschriften, welche die MiCAR selbst enthält. Die Bestimmung des anwendbaren Privatrechts erfolgt auf Grundlage der Rom I-VO.

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