Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist als Begleitsteuer zur Umsatzsteuer konzipiert. Sie belastet bestimmte Kraftfahrzeuge bei der Anschaffung entsprechend ihrem CO2-Ausstoß und der Form des Kraftstoffes sowie der Umweltfreundlichkeit des Antriebsmotors.
Der NoVA unterliegt:

