1. Beschwerden in Amts- und Organhaftungssachen sowie in Angelegenheiten der Fernseh-Exklusivrechte und der Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von Aufträgen
Für Beschwerden in Amts- und Organhaftungssachen sowie in Angelegenheiten der Fernseh-Exklusivrechte und der Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von Aufträgen gelten besondere Bestimmungen des VwGG.
Parteien sind nach § 64 VwGG

