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Verwendungszulage freigestellter Personalvertreter aus Gleichbehandlungsgründen? - OGH 29.10.2014, 9 ObA 89/14z

44. LfgFebruar 2015

25.5.2.Nr.1

§ 115 Abs. 1 und 3 ArbVG
§ 117 Abs. 1 ArbVG
§ 22a Abs. 10 BEinstG
§ 22b BEinstG
§ 74b Abs. 1 Z 3 DO Graz
§ 37 Grazer G-VBG
§ 38 Abs. 2 und 3 G-PVG

1. Für Vertragsbedienstete findet der arbeitsrechtliche (betriebliche) Gleichbehandlungsgrundsatz seine Grenze in den zwingenden Einstufungs- und Entlohnungsvorschriften des Vertragsbedienstetenrechts.

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