DOI: https://doi.org/10.37942/9783708343105-009
Strafrechtliche Verurteilungen führen zu einer Reihe von verwaltungsrechtlichen Konsequenzen. Insbesondere bei der Zuverlässigkeitsprüfung für die Berufsausübung, aber auch bei öffentlichen Auftragsvergaben, erreichen die Konsequenzen ein Ausmaß, das einer Strafe gleichkommen kann.
