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V. Missbrauchsverbot

Scharf1. AuflOktober 2022

Die Frage, inwiefern Geschäftspraktiken, die den Umgang mit Daten betreffen, in den Anwendungsbereich der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle nach Art 102 AEUV fallen, macht es zunächst notwendig, auf den Regelungsgehalt und die Anwendungsvoraussetzungen des unionsrechtlichen Missbrauchsverbots einzugehen.396396 Zur Stellung der Missbrauchskontrolle im System des AEUV sowie deren Abgrenzung zur Fusionskontrolle nach der FKVO bzw der Verhaltenskontrolle nach Art 101 AEUV s Kapitel II.B.

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