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V Eine Unterkapitalisierungsregel für das österreichische KStG?

Ressler1. AuflSeptember 2008

1. Ausgangspunkt der rechtspolitischen Diskussion

Die Analyse der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zum verdeckten Eigenkapital hat gezeigt, dass bislang in der Beurteilung von Gesellschafterfremdkapital ein durchaus als pragmatisch zu bezeichnender Ansatz verfolgt wird. Erst nach der Zusammenschau mehrer Indizien kann demnach eine Umqualifikation vorgenommen werden. Dabei ist ein strenger Maßstab anzuwenden. Sowohl die Rechtsprechung als auch die Verwaltungspraxis versuchen dadurch wohl Einzelfällen gerecht zu werden. Wie sich jedoch gezeigt hat, muss dem entgegengehalten werden, dass nur für einen Teil der Begründungsmerkmale, die in der Rechtsprechung entwickelt wurden, eine rechtliche Grundlage gefunden werden kann (wie bspw Umqualifikation von Gesellschafterdarlehen durch unklare Rückzahlungsmodalitäten). Es handelt sich um ein Hinzurechnungsproblem, wonach eine Umqualifikation nur in Extremfällen in Frage kommt. Für Begründungsmerkmale, die explizit oder implizit auf einer angemessenen Eigenmittelausstattung beruhen, gibt es jedenfalls keine rechtliche Grundlage.

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