vorheriges Dokument
nächstes Dokument

V. Außerordentliche Wiederaufnahme

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

§ 362

Wiederaufnahme

424
§ 362 räumt dem OGH als Ausnahme von seiner sonstigen, rein auf Rechtsfragen orientierten, Tätigkeit die Möglichkeit ein, nach Maßgabe des Inhalts des Aktes „schlechterdings unerträg

Seite 796

liche Tatsachenfeststellungen nicht sehenden Auges“
hinnehmen zu müssen.959959Ratz, WK-StPO § 362 Rz 1. Dabei handelt es sich um einen subsidiären Rechtsbehelf, der eine Art Sicherheitsventil für solche Fälle darstellen soll, in denen erhebliche Zweifel an der Schuld eines Verurteilten auftreten, ohne dass die Voraussetzungen der Wiederaufnahme des Strafverfahrens zugunsten des Angeklagten nach §§ 353 ff vorliegen,960960RS0101117. Die außerordentliche Wiederaufnahme ist zur ordentlichen somit subsidiär.961961SSt 32/80.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte