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UStG 1994 § 22

Dezember 2004

1467
Entschädigungen an pauschalierte Land- und Forstwirte für die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen (Schipisten, Lifttrassen und Langlaufloipen) sowie für das Aufstellen von Handymasten fallen nicht unter § 22 UStG

Caganek Emil, ÖStZ 2004/992 USt-Protokoll 2004
Caganek Emil, Kolacny Peter, SWK S 910 1346/04 USt-Protokoll 2004

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