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Urlaubsentgelt (Gagawczuk/Lerche)

Gagawczuk/Lerche5. AuflAugust 2025

914
Unter Urlaubsentgelt versteht man jene Entgeltleistung des AG, die dem AN für die Zeit des Urlaubskonsums gebührt.

Gesetzliche Grundlagen

915
§ 6 UrlG, §§ 8, 33f BUAG, § 15 Abs 2 HBG, § 9 Abs 2 HGHAG, § 15 Abs 3 Satz 3 TAG, § 22 HeimAG, § 15 GAngG, § 102 LAG.

Höhe des Urlaubsentgelts

Ausfallsprinzip

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