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Update Finanzstrafrecht 2016 (Kirchbacher)

Kirchbacher1. AuflNovember 2016

Kurt KIRCHBACHER

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS-Justiz) weist für die Zeit seit dem vorjährigen Symposion11Gesucht wurde nach Entscheidungen ab dem 1.6.2015, abgefragt im RIS-Justiz am 10.5.2016. insgesamt 28 Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in Finanzstrafsachen aus.

Auffallend ist zunächst, dass sich das Spektrum der hinterzogenen Abgaben bemerkenswert verbreitert hat, was nicht nur die anzeigenden Finanzbehörden, sondern auch die Staatsanwaltschaften und die Erstgerichte vor neue Herausforderungen stellt, vor allem, was den jeweiligen abgabenrechtlichen Hintergrund und damit die Grundlage für die finanzstrafrechtliche Beurteilung betrifft. Diesen Hintergrund sachgerecht auszuleuchten und die maßgebenden Tatsachen in den Entscheidungsgründen der schuldig sprechenden Urteile tragfähig festzustellen, bereitete allerlei Schwierigkeiten. So hatten sich die Erstgerichte nicht nur mit aus früheren Finanzstraffällen hinlänglich bekannten Abgaben wie Einfuhr-Umsatzsteuer und Tabaksteuer22Bspw 13 Os 70/15s. zu befassen, sondern bspw auch mit der Kraftfahrzeugsteuer,3313 Os 3/15p. der Normverbrauchsabgabe4413 Os 3/15p, 13 Os 5/16h, 13 Os 76/15y.

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oder der Glücksspielabgabe.5513 Os 57/15d. Facetten der Mineralölsteuer reicherten das Spektrum weiter an.6613 Os 12/15m, 13 Os 82/15f.

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