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Umweltverträglichkeitsprüfung (Madner)

Madner4. AuflNovember 2019

Verena Madner **Für wertvolle Unterstützung bei der Aktualisierung des Beitrags danke ich Birgit Hollaus, LL.M. sowie Nikolas Hartmann, LL.B.

Rechtsgrundlagen:

Völkerrecht: Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – Espoo-Konvention (BGBl III 1997/201); Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten – Aarhus-Konvention (BGBl III 2010/78).

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