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UmgrStG § 2

56. AuflDezember 2008

1803
Sämtliche Nebenkosten einer Umgründung - etwa Beratungskosten, Notarkosten, Firmenbuchkosten und Grundbuchsgebühren - sind im Falle eines vorbereitenden Anteilserwerbes zur späteren Verschmelzung steuerlich sofort abzugsfähig

UFS Linz 01.07.2008 RV/0232-L/05
Huber Christian, Pichler Peter, taxlex 498/2008

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