Kurabgabenpflicht unabhängig davon, ob deine Person im Kurort die Kureinrichtungen in Anspruch nimmt oder nicht; Kurgast ist, wer sich durch den in der Kurordnung festgesetzten Mindestzeitraum im Kurort aufhält
VwGH 30.01.2007 2002/17/0346
ÖStZB 2007/545
SWK R 35 859/2007
Kurabgabepflicht, Stmk