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Teilzeitbenachteiligung durch Teilzeitkoeffizienten? Nichtberücksichtigung von Mehr- und Überstunden? - OGH 30.8.2022, 8 ObA 33/22v

68. LfgFebruar 2023

52.5.2.Nr.7

§ 19d Abs. 4 und Abs. 6 AZG
§ 863 ABGB

1. Es ist (auch unionsrechtlich) zulässig, aufgrund temporärer Teilzeitbeschäftigungen - wie im Anlassfall einer AK-Angestellten - bei der Berechnung der Betriebspension (AK-Pension) grds. eine Aliquotierung vorzunehmen.

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