Anwendungsbereich:
sonstige Leistungen und Werklieferungen durch ausländische Unternehmer (Details siehe Folgeseite)Bauleistungen an (in- und ausländische) Unternehmer, die ihrerseits mit Erbringung der Bauleistung beauftragt sind oder die üblicherweise selbst Bauleistungen erbringen; Bauleistungen sind alle Leistungen iZm der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung v. Bauwerken; dies gilt auch für Bauleistungen, die überlassene Arbeitskräfte erbringen