Steuerlich begünstigt sind Tätigkeiten, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Diese Begünstigung ist unabhängig von der Rechtsform. Es können daher zB Vereine, aber auch GmbHs steuerlich begünstigt tätig werden.
Unter begünstigten kirchlichen Zwecken wird die Tätigkeit von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften verstanden.

