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Rs C-210/06

10. LfgOktober 2011

Problem:

Gründungstheorie; Niederlassungsfreiheit; Sitztheorie; Vorabentscheidungsverfahren

Normen:

AEUV: Art 49, Art 54, Art 267; IPRG: § 10

Gericht:

EuGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 12. 2008, Rs C-210/06 (CARTESIO Oktató és Szolgáltató bt)

Leitsatz

1. Ein Mitgliedstaat ist zur Festlegung der Anknüpfungsvoraussetzungen berechtigt, die für die Annahme einer wirksamen Gründung nach seinem innerstaatlichen Recht erforderlich sind.

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