sind die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes. Diese werden durch die Vertreterversammlung des → ÖRAK beschlossen und gehören neben der RAO und dem DSt zu den Fundamenten des Standesrechtes. Seit 1. 1. 2016 gelten die RL-BA 2015, die am 26. 9. 2015 beschlossen wurden. Da der Gesetzgeber zwischenzeitig die RAO auch in wesentlichen Punkten geändert hat, und es daher auch unrichtige Verweise der RL-BA auf die RAO gibt (siehe dazu → Mittlerweilige Stellvertretung; → Mittlerweiliger Substitut; → Kammerfunktionär), ist die Beschlussfassung einer neuen Richtlinie notwendig. Bis dahin wird man die RL-BA analog anwenden müssen.

