Die Zahl vor dem Schrägstrich verweist auf die mit § gekennzeichneten Kapitel, ie Zahl(en) nach dem Schrägstrich verweisen auf die jeweilige Randzahl. Hauptfundstellen sind fett hervorgehoben. Verweise auf Randzahlen ohne konkret zugeordneten §/Artikel führen zu Fundstellen mit pauschaler Nennung der Rechtsquelle.
