Wie dargestellt, haben sich Home Office-Vereinbarungen grundsätzlich nach den allgemeinen (arbeits-)vertraglichen Normen, insbesondere nach dem Arbeitszeitgesetz, dem Arbeitsruhegesetz, dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und der DSGVO zu richten.<i>Huger</i> in <i>Huger</i> (Hrsg), Home Office und mobiles Arbeiten (2021) Rechtliche Rahmenbedingungen, Seite 3 Seite 3