(Freizeit während der Kündigungsfrist)
Während der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder vertraglich vereinbarten Arbeitgeberkündigungsfrist hat der AG dem AN auf sein Verlangen wöchentlich Freizeit während der Kündigungsfrist ohne Schmälerung des Entgelts zu gewähren, wenn das AV durch seine Kündigung beendet wird.

