Der österreichische Rechtsanwaltskammertag (§§ 35 ff RAO) setzt sich aus den → Rechtsanwaltskammern Österreichs zusammen. Er ist ex lege eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Er vertritt die gesamtösterreichischen Interessen der Rechtsanwälte Österreichs. Die Aufgaben des ÖRAK sind in § 36 RAO geregelt. An Organen gibt es die Vertreterversammlung, die aus den Delegierten der Rechtsanwaltskammern bestehen, den Präsidentenrat, bestehend aus den neun Präsidenten der Rechtsanwaltskammern der Länder, und das Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten und den drei Präsidentenstellvertretern. Der ÖRAK Seite 225ist unter der Homepage www.rechtsanwaelte.at oder www.oerak.at erreichbar.

