Problem: | Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Terrorgefahr |
Normen: | ABGB: § 901; KSchG: §§ 31b ff |
Gericht: | OGH |
Datum, Geschäftszahl: | 27. 11. 2001, 1 Ob 257/01b |
Leitsatz
1. In dem der einen Grenzfall behandelnden Entscheidung des OGH 8 Ob 99/99p zugrunde liegenden Sachverhalt waren die stornierenden Reisenden besonders ängstliche Menschen, deren übertriebene Vorsicht sie nicht zur kostenlosen Stornierung des Vertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage berechtigte.

