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NeuFöG § 1 Z 5

Scherff60. AuflDezember 2012

1955
Gesellschaftssteuerbefreiung nach dem NeuFöG beschränkt sich auf Gründungseinlagen; kurze Zeit später erfolgende Beteiligung durch Aktiengesellschaft keine Neugründung sondern Erwerb einer gewinnbeteiligten Forderung

UFS Wien 30.08.2012 RV/2052-W/06
Huber Christian, Pichler Peter, taxlex 534/2012
Bavenek-Weber Hedwig, UFSjournal 12/2012, 444

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