Mit dem Heimvertragsgesetz (HVertG), das am 1.7.2004 in Kraft getreten und in den §§ 27b ff KSchG geregelt ist, hat der österreichische Gesetzgeber erstmals die vertragsrechtliche Situation für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen bundesweit vereinheitlicht und vertragliche Mindeststandards vorgesehen. Aufgrund der Kompetenzverteilung kann der Bund allerdings nur die zivilrechtliche Komponente das Heimaufenthalts regeln, Errichtung und Betrieb von Heimen obliegen wie die Heimaufsicht den Ländern. Dazu kommen die verschiedenen Sozialhilfegesetze, was dazu führt, dass je nach Bundesland die Situation (vor allem die finanzielle) für Heimbewohner sehr unterschiedlich sein kann.

