Mit dem Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens werden Verfahrensmängel (ausschließlich Gerichtsfehler!) geltend gemacht. Die Verfahrensmängel können in drei Untergruppen zusammengefasst werden, und zwar in:
Mit dem Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens werden Verfahrensmängel (ausschließlich Gerichtsfehler!) geltend gemacht. Die Verfahrensmängel können in drei Untergruppen zusammengefasst werden, und zwar in: