schafft ebenso wie die → BagatellVO ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren für grenzüberschreitende Rechtssachen und eine Verringerung der Verfahrenskosten hinsichtlich unbestrittener Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen.
schafft ebenso wie die → BagatellVO ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren für grenzüberschreitende Rechtssachen und eine Verringerung der Verfahrenskosten hinsichtlich unbestrittener Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen.