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Löschungserklärung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist im Grundbuchsrecht eine Erklärung des Berechtigten, dass dieses eingetragene Recht im Grundbuch ersatzlos gelöscht werden kann. Die Löschungserklärung hat die Form der einverleibungsfähigen Urkunden zu haben (Beglaubigung der → Aufsandungserklärung). Die Vorlage einer verbücherbaren Löschungsurkunde ist oft Teil einer Treuhandvereinbarung bei Liegenschaftstransaktionen.



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